AGB

Stand 15.01.2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB - Liefer- und Leistungsbedingungen)

1 Geltungsbereich

Für unsere Verträge und deren Erfüllung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen bzw. eine Ausführung der Lieferung/Leistung erfolgt. Jeglichen Vertragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die Verkäuferin innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

2.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäuferin und Kunde ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Verkäuferin vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich.

2.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Verkäuferin nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform

genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.

2.4 Angaben der Verkäuferin zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund

rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.5 Die Verkäuferin behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Verkäuferin weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder

vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Verkäuferin diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

3 Preise und Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

3.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Kosten für Verpackung, Zoll, Fracht und Transport sowie zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Satz 3 und Abs. 3 S. 1 gelten nicht, wenn es sich um einen privaten Verbraucher (§ 13 BGB) handelt.

3.2 Auf Wunsch des Kunden abgeschlossene Transportversicherungen und sonstige Versicherungen der Ware gehen ebenfalls zu dessen Lasten. Die Fracht wird nach den am Tage der Berechnung gültigen Frachtsätzen vergütet.

3.3 Die Wahl eines angemessenen Versandweges sowie einer angemessenen Versand- und Verpackungsart bleibt uns überlassen. Jede notwendige Erhöhung bzw. Senkung der Versandkosten durch eine zwingende nachträgliche Änderung der Verpackungsart, des Versandweges und der Versandart hat der Kunde zu tragen bzw. kommt ihm zugute.

3.4 Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Verkäuferin. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem auf den Tag der

Fälligkeit folgenden Tag mit acht (8) Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

3.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.6 Die Verkäuferin ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Verkäuferin durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis

(einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

4 Lieferung und Lieferzeit

4.1 Lieferungen erfolgen „FCA Frankweilerweg 4, 67829 Landau“.

4.2 Von der Verkäuferin in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

4.3 Die Verkäuferin kann - unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden -vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüber nicht nachkommt.

4.4 Die Verkäuferin ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn (a) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

(b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und (c) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Verkäuferin erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

4.5 Gerät die Verkäuferin mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

5 Gefahrübergang, Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Abnahme

5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Landau, soweit nichts anderes bestimmt ist.

5.2 Mit Kunden im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (d. h. ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen) wird Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Ort, an dem die Ware zur Abholung bereitgestellt wird, ergibt sich aus dem Vertrag. Das Datum der Bereitstellung wird dem Kunden mitgeteilt.

5.3 Dies gilt auch, wenn versandkostenfreie Lieferung vereinbart ist oder auf Wunsch des Kunden die Sache versendet wird.

5.4 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Verkäuferin.

5.5 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Verkäuferin noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die Verkäuferin dies dem Kunden angezeigt hat.

5.6 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch die Verkäuferin betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

5.7 Die Sendung wird von der Verkäuferin nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

5.8 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

(a) die Lieferung und, sofern die Verkäuferin auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,

(b) die Verkäuferin dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

(c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und

(d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der Verkäuferin angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

6 Pflichten des Kunden

6.1 Ist der Kunde eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, gilt:

  1. a) Der Kunde hat die Sache unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen, gegebenenfalls einer Funktionsprüfung zu unterziehen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Der Kunde hat die Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln.
  2. b) Die Beschaffenheit der Sache gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge bei uns nicht binnen 14 Tagen nach der Ablieferung der Sache eingeht. Verborgene Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb von zwei Jahren nach der Übergabe der Sache eingegangen ist.

6.2 Ist der Kunde keine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB gilt: Der Kunde hat im Fall der Lieferung die Sache nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Beschädigungen hin zu untersuchen und an uns im Fall der Beschädigung innerhalb von 3 Monaten nach der Ablieferung der Sache eine Mängelanzeige abzusenden. Abs. 1b) S. 1 gilt insoweit entsprechend.

6.3 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn und soweit wir eine Beschaffenheitsgarantie oder eine Zusicherung abgegeben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

7 Mängelhaftung („Gewährleistung“)

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

7.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Verkäuferin nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in der hier in den AGB bestimmten Weise zugegangen ist. Auf Verlangen der Verkäuferin ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die Verkäuferin zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Verkäuferin die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

7.3 Ist die Sache mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zu einer zweimaligen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung/-herstellung berechtigt. § 635 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

7.4 Der Kunde ist erst nach erfolgloser zweiter Nachbesserung oder fehlerhafter Ersatzlieferung/-herstellung berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl, die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Bei einem Werkvertrag ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. In den Fällen der §§ 439 Abs. 3, 635 Abs. 3 BGB ist der Kunde abweichend von Satz 1 sofort berechtigt, die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.

7.5 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen uns im Rahmen der Mängelhaftung ist außerhalb von Körper- und Gesundheitsschäden ausgeschlossen, soweit die Schäden auf eine einfache fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten durch unsere Organe oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Die Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung ist im Rahmen der Mängelhaftung bei einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ebenfalls ausgeschlossen.

7.6 Die Mängelhaftung ist vorbehaltlich Abs. 7) bei der Lieferung gebrauchter Sachen ausgeschlossen, soweit es sich um Kunden im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB handelt.

7.7 Die Mängelhaftung ist nicht ausgeschlossen, wenn und soweit wir eine Beschaffenheitsgarantie oder Zusicherung abgegeben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.8 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe sowie unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einschließlich deren Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe.

7.9 Soweit die Verkäuferin gemäß dieses Paragraphen dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, welche die Verkäuferin bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

7.10 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Verkäuferin für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden - soweit rechtlich zulässig - auf einen Betrag von EUR 150.000,-- je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

7.11 Soweit die Verkäuferin technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

8 Verjährung der Mängelansprüche

8.1 Ist der Kunde eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in einem Jahr. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Sache im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiter, so bleiben seine Rückgriffsansprüche aus § 478 BGB – abweichend von den in Satz 1 genannten Fristen – unberührt.

8.2 Ist der Kunde keine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren und bei Lieferung gebrauchter Sachen in einem Jahr.

8.3 Abweichend von Abs. 1 und 2 verjähren Mängelansprüche bei Bauleistungen im Sinne der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren. In den Fällen, in denen die VOB/B insgesamt Vertragsbestandteil geworden und der Kunde eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB ist, gelten abweichend von Satz 1 die Verjährungsfristen des § 13 Nr. 4 VOB/B in der jeweils geltenden Fassung für die dort genannten Leistungen.

8.4 Bei Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 5 Abs. 5) finden die gesetzlichen Verjährungsfristen Anwendung.

9 Haftungsbegrenzung/-ausschluss

9.1 Wir haften – vorbehaltlich der Regelung des § 8 – gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn es sich um einen Schaden

  1. a) aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder
  2. b) der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht.

9.2 Wir haften auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägten und auf die der Kunde vertrauen darf).

9.3 Schließlich haften wir, wenn und soweit wir eine Beschaffenheitsgarantie oder Zusicherung abgegeben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

9.4 Die Haftungsbeschränkung gemäß Abs. 2 gilt gegenüber Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit von unseren Arbeitnehmern und Mitarbeitern, welche nicht zu unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen gehören, verursacht werden.

9.5 Wir haften nicht für unvorhersehbare mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt ein Fall des Abs. 1 vor.

9.6 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe sowie unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einschließlich deren Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe.

10 Produkthaftungs- und Haftpflichtgesetz

10.1 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10.2 Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen, soweit es sich um juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufleute im Rahmen eines zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehörenden Vertrages handelt. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt.

11 Höhere Gewalt und Ähnliches

11.1 Sollten wir durch höhere Gewalt, durch Krieg, Terror, Naturgewalten, Arbeitskampfmaßnahmen bei uns bzw. unseren Zulieferbetrieben, Beschädigung der Erzeugungs-, Übertragungs-, Verteilungs- oder Kommunikationsanlagen oder Computerhard- und -software, Anordnungen der öffentlichen Hand oder durch sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in unserer Macht liegt bzw. mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Leistung gehindert sein, so ruhen unsere Leistungspflichten, bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind. In solchen Fällen kann der Kunde keinen Schadensersatz von uns beanspruchen. Wir werden in diesen Fällen mit allen angemessenen Mitteln dafür sorgen, dass wir unseren Verpflichtungen aus diesem Vertrag so bald wie möglich wieder nachkommen können.

11.2 Die Verkäuferin haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, welche die Verkäuferin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Verkäuferin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder

Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten.

11.3 Der Kunde wird seinerseits im Falle der Ziffer 1 von seinen Gegenleistungspflichten für die Zeit des Ruhens unserer Verpflichtungen befreit.

12 Zahlung der Vergütung; Aufrechnung

12.1 Zahlungsmittel wie Wechsel, Schecks und andere erfüllungshalber gegebene Papiere werden nicht akzeptiert. Alle Kosten für die Übermittlung des geschuldeten Rechnungsbetrages an uns und die Gefahr trägt der Kunde.

12.2 Ist der Kunde eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, ist die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Rechnungsbetrages erst mit dem Eingang des Betrages bei uns erfüllt.

12.3 Der Kunde kann nur mit einer fälligen Gegenforderung aufrechnen, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

13 Fälligkeit

Unsere Forderungen sind ohne Abzug 15 Tage nach Rechnungszugang fällig.

14 Vorauszahlung; Sicherheitsleistung

14.1 Wir sind berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.

14.2 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nicht bereit oder in der Lage, so können wir in angemessener Höhe Sicherheitsleistung, nicht aber Realsicherheiten, verlangen. Die Sicherheit ist zurückzugeben, wenn und soweit ihre Voraussetzungen weggefallen sind.

14.3 Die Abs. 1) und 2) gelten auch für den Fall, dass über das Vermögen des Kunden ein nicht offensichtlich unbegründeter Insolvenzantrag gestellt wird.

15 Eigentumsvorbehalt

15.1 Bei Lieferungen bleibt die gelieferte Sache bis zur vollständigen Bezahlung in Haupt- und Nebensache unser Eigentum.

15.2 Im Rechtsverkehr mit Kunden im Sinne des § 310 Abs.1 BGB gilt darüber hinaus:

  1. a) Abs. 1 erstreckt sich auf die Bezahlung sämtlicher bisheriger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
  2. b) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die gelieferten Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder mit anderen zu verbinden. Die Verarbeitung oder die Verbindung erfolgt für uns, wodurch wir Eigentum an den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben. Soweit durch die Verarbeitung unser Eigentum an der Sache untergeht, überträgt uns der Kunde bereits heute das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden neuen Gegenstand.
  3. c) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt bereits heute seine Forderungen aus den Weiterveräußerungen an uns ab.
  4. d) Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.
  5. e) Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, an uns abgetretene Forderungen einzuziehen.
  6. f) Die vorgenannten Rechte des Kunden können widerrufen werden, soweit und solange er seinen Vertragspflichten trotz Abmahnung nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  7. g) Der Kunde hat die Sache sorgfältig zu verwahren und, soweit dies im Einzelfall üblich ist, auf seine Kosten ausreichend gegen Diebstahl und Feuer zu versichern.

15.3 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

16 Vorzeitige Vertragskündigung bei Werkverträgen

Ein Werkvertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, es sei denn, es liegt ein längerfristiger Vertrag vor. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

17 Erfüllungsort; Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Hamburg.

17.2 Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist und kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

18 Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner jeweiligen gültigen Fassung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie diese Daten mit den gleichen Rechten an mit der Abwicklung beauftragte Dritte weiterzugeben.

19 Textformerfordernis

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

20 Rechtswahl

Die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

21 Rechtsnachfolge

Jede Partei ist im Wege der Einzelrechtsnachfolge berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit mit Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Zustimmung darf nur dann verweigert werden, wenn gegen die technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eintretenden Bedenken bestehen. Jede Übertragung ist der jeweils anderen Partei unverzüglich in Textform mitzuteilen. In den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge, insbesondere nach Umwandlungsrecht, gelten die gesetzlichen

Bestimmungen. Diese Regelungen gelten auch für wiederholte Rechtsnachfolgen.

22 Salvatorische Klausel

22.1 Sollte irgendeine Bestimmung oder eine künftig hier aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

22.2 Ist der Kunde eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Erfolg ihr nach Möglichkeit gleichkommende, wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen.

22.3 Die Abs. 1) und 2) gelten entsprechend für eventuelle unbeabsichtigte Vertragslücken.

23 TerraPellet GmbH

TerraPellet GmbH, Kurzer Kamp 2, 21521 Wohltorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Voss und Wolfgang Wetzel, eingetragen am Amtsgericht Hamburg, HRB Nr. 120488

Hamburg, 15. Janunar 2021

TerraPellet GmbH

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung

(z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung

über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen

ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die PEUS-Testing GmbH zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Überprüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.